Die Übergabe des Lebenswerks an die nächste Generation braucht Zeit und kluge Planung – Steuerberater Rigo Gooßen zeigt bewährte Wege für mittelständische Unternehmen auf.
Wenn der Firmengründer in Rente gehen will, stellt sich die Frage der Nachfolge. Verkaufen, vererben oder schon zu Lebzeiten übertragen – jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile. Rigo Gooßen aus Stade berät seit vielen Jahren Familienunternehmen bei dieser wichtigen Entscheidung und kennt die steuerlichen Fallstricke.
Etwa 70 Prozent der deutschen Unternehmen sind Familienbetriebe, die früher oder später vor der Nachfolgefrage stehen. Viele Unternehmer unterschätzen dabei, wie lange eine durchdachte Planung dauert. Steuerberater Rigo Gooßen empfiehlt seinen Mandanten, mindestens zehn Jahre vor der geplanten Übergabe mit den ersten Überlegungen zu beginnen. So bleibt genug Zeit, verschiedene Modelle zu prüfen und steuerliche Vergünstigungen optimal zu nutzen. Besonders die Erbschaftsteuer kann bei unvorbereiteten Übergaben zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen werden.
Inhaltsverzeichnis
Warum früh planen mehr Optionen schafft
Viele Unternehmer schieben das Thema Nachfolge vor sich her. Das ist menschlich verständlich, aber steuerlich teuer. Wer erst kurz vor der Rente anfängt, zu planen, hat meist nur noch wenige Optionen.
Ein klassisches Beispiel sind Schenkungen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Bei einem Kind bedeutet das 400.000 Euro steuerfrei alle zehn Jahre. Wer rechtzeitig anfängt, kann über zwanzig Jahre 800.000 Euro übertragen, ohne einen Cent Schenkungsteuer zu zahlen.
Steuerberater Gooßen hat schon oft erlebt, wie sich Unternehmer ärgerten, weil sie zu spät angefangen haben.
Verschiedene Übertragungsmodelle im Vergleich
Es gibt nicht die eine richtige Lösung für alle Fälle. Beim Verkauf an Externe bekommt der Unternehmer sofort Geld, muss aber auch sofort Steuern zahlen. Bei der Übertragung an Kinder bleibt das Unternehmen in der Familie.
Bewertung: Der Knackpunkt jeder Übertragung
Das Finanzamt will wissen, was das Unternehmen wert ist. Die Bewertung orientiert sich am Ertrag der letzten Jahre. Wer hohe Gewinne hatte, bekommt einen hohen Wert – und hohe Steuern.
Rigo Gooßen kennt die verschiedenen Bewertungsmethoden und ihre Tücken. Bei der steuerlichen Bewertung gibt es oft Spielräume, die man nutzen kann.
Einflussfaktoren auf die Unternehmensbewertung:
- Durchschnittliche Erträge der letzten drei Jahre
- Substanzwert des Unternehmens (Maschinen, Immobilien, etc.)
- Branchenaussichten und Marktposition
- Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber
- Nachfolgeregelung und Kontinuität der Geschäftsführung
Bewertungsabschläge richtig nutzen
Familienunternehmen sind oft schwerer verkäuflich als Aktien an der Börse. Das berücksichtigt das Steuerrecht mit sogenannten Bewertungsabschlägen. Je nach Situation können 10 bis 30 Prozent vom Unternehmenswert abgezogen werden. Diese Abschläge gibt es aber nicht automatisch – man muss sie beantragen und begründen.
Verschonungsregelungen clever anwenden
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht will Arbeitsplätze schützen. Deshalb gibt es für Betriebsvermögen besondere Vergünstigungen. Bis zu 100 Prozent des Unternehmenswerts können steuerfrei übertragen werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Die wichtigste Regel: Die Lohnsumme darf nach der Übertragung nicht zu stark sinken. Je nach gewählter Verschonung müssen fünf oder sieben Jahre lang mindestens 400 oder 700 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme gezahlt werden.
Steuerberater Rigo Gooßen rechnet vor jeder Übertragung durch, ob die Lohnsummenregelung erfüllbar ist. Bei schrumpfenden Branchen kann das schwierig werden.
Verwaltungsvermögen als Stolperstein
Nicht jeder Firmenbesitz gilt als begünstigtes Betriebsvermögen. Immobilien, die vermietet werden, Wertpapiere oder Kunstsammlungen zählen als „Verwaltungsvermögen“. Macht das mehr als 50 Prozent des Firmenwerts aus, gibt es keine Verschonung.
Praktische Gestaltungen nach Rigo Gooßen aus Stade
Jedes Unternehmen ist anders, deshalb gibt es auch keine Standardlösung. Ein Handwerksbetrieb mit wertvollen Maschinen braucht andere Strategien als ein Dienstleister. Eine bewährte Strategie ist die schrittweise Übertragung – zunächst kleine Anteile, später immer mehr.
Bei mehreren Kindern ist oft nur eines für die Nachfolge geeignet. Die anderen bekommen dann eine Abfindung oder Anteile ohne Stimmrecht. Ein anderer Ansatz ist die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung. Die Kinder bekommen das Unternehmen, aber ein Manager führt es.
Gesellschaftsverträge richtig gestalten
Die meisten Familienunternehmen sind GmbHs oder GmbH & Co. KGs. Der Gesellschaftsvertrag regelt, was bei einer Nachfolge passiert. Viele alte Verträge sind aber nicht auf diese Situation vorbereitet.
Wichtige Punkte sind Vorkaufsrechte, Abfindungsregelungen und Stimmrechtsvereinbarungen. Wenn ein Kind das Unternehmen nicht mehr will, sollen dann die Geschwister kaufen können? Die Kanzlei Gooßen, Heuermann & Partner arbeitet bei solchen Verträgen eng mit Rechtsanwälten zusammen.
Finanzierung der Übergabe sicherstellen
Eine Unternehmensübergabe kostet Geld – auch wenn keine Steuern anfallen. Der Nachfolger braucht oft einen Kredit, um Geschwister auszuzahlen. Der Übergeber will seinen Lebensunterhalt im Ruhestand sichern.
Manchmal behält der Übergeber die Firmenimmobilie und vermietet sie an das Unternehmen. Das sichert ihm eine regelmäßige Rente und reduziert den Finanzierungsbedarf des Nachfolgers. Andere vereinbaren eine Art „Leibrente“ aus den Gewinnen.
Steuerberater Gooßen entwickelt mit seinen Mandanten realistische Finanzierungspläne. Dabei berücksichtigt er nicht nur die steuerlichen Aspekte, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Absicherung für alle Beteiligten
Eine Nachfolgeplanung muss für alle funktionieren – für den Übergeber, den Nachfolger und die anderen Familienmitglieder.
Wichtige Absicherungsmaßnahmen:
- Rückkaufsrechte bei Scheitern des Nachfolgers
- Versicherungen für den Todesfall oder Berufsunfähigkeit
- Klare Regelungen für Meinungsverschiedenheiten
- Finanzielle Absicherung nicht beteiligter Familienmitglieder
- Notfallpläne bei unvorhergesehenen Ereignissen
Alternative Nachfolgemodelle durchdenken
Nicht immer klappt die klassische Familiennachfolge. Ein Management-Buy-Out kann eine gute Lösung sein, wenn kompetente Führungskräfte im Unternehmen arbeiten. Bei einem MBO kaufen die bisherigen Manager das Unternehmen. Problematisch ist oft die Finanzierung.
Der Verkauf an Fremde bringt meist den höchsten Preis, aber auch die wenigste Kontrolle über die weitere Entwicklung. Die Kanzlei Gooßen, Heuermann & Partner berät auch bei diesen alternativen Modellen.
Zeitpunkt der Übergabe geschickt wählen
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe? Das hängt vom Alter des Unternehmers, der Situation des Nachfolgers und der Geschäftslage ab. Manchmal lohnt es sich zu warten, manchmal sollte man auch nicht zu lange zögern.
Was bei der praktischen Umsetzung wichtig ist
Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Bei der konkreten Umsetzung kommen viele Details zum Vorschein, die vorher nicht bedacht wurden. Wie reagieren die Mitarbeiter? Was sagen die Kunden? Wie läuft die Einarbeitung des Nachfolgers?
Rigo Gooßen begleitet seine Mandanten durch den gesamten Prozess. Er sorgt dafür, dass alle steuerlichen Fristen eingehalten werden und die nötigen Anträge gestellt werden. Ein oft unterschätzter Punkt ist die Kommunikation nach außen. Kunden und Lieferanten wollen wissen, was nach der Übergabe passiert.
Notfallplanung nicht vergessen
Was passiert, wenn der Unternehmer plötzlich stirbt oder berufsunfähig wird, bevor die Nachfolge geregelt ist? Eine Vollmacht für den Ehepartner oder einen anderen Vertrauten kann das Unternehmen über die erste Zeit retten. Auch Versicherungen spielen eine Rolle.
Die Nachfolgeplanung ist ein Marathon, kein Sprint. Wer rechtzeitig anfängt und sich professionell beraten lässt, kann viel Geld sparen. Steuerberater Gooßen hilft seinen Mandanten dabei, den richtigen Weg für ihre individuelle Situation zu finden.